Wann kann ich die Werkstatt nicht frei wählen?

Wenn ein Garantiefall eintritt, muss stets ein Markenbetrieb als Vertragspartner des Fahrzeugherstellers aufgesucht werden. Bei einer Behebung des Mangels durch einen Betrieb, der kein Vertragspartner ist, geht der Garantieanspruch jedenfalls verloren.

Bei einer Anschlussgarantie nach Ablauf der Neuwagengarantie kann der Fahrzeughersteller als Garantiegeber vorsehen, dass sämtliche Service- und Reparaturarbeiten nur bei einem Vertragspartner durchgeführt werden dürfen. Werden Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt, geht Ihr Garantieanspruch automatisch verloren.

Eine Anschlussgarantie ist in den meisten Fällen kostenpflichtig und beginnt nach Ende der Neuwagengarantie. Neben dem Fahrzeughersteller können z.B. auch Garantieversicherungen oder der Verkäufer selbst Anschluss-Garantien anbieten. Dafür werden eigene Garantie-Pässe ausgestellt. Wenn Sie sich nicht sicher sind ob bei Ihrer Anschluss-Garantie alle Arbeiten in einer Vertragswerkstätte durchgeführt werden müssen, fragen Sie beim Fahrzeughersteller bzw. Garantiegeber nach.

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